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Versicherung
Versicherung
Alle Schüler sind bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz gegen Unfallfolgen versichert, die sie während der Unterrichtszeit oder auf dem Schulweg erleiden. Die Unfallmeldung muss innerhalb von drei Tagen im Sekretariat erfolgen.
Entfernen sich Kinder eigenmächtig vom Schulgelände, so sind sie nicht unfallversichert. Gleiches gilt für Wege, um zu Hause Vergessenes zu holen. Die Versicherung kommt entsprechend der Versicherungsbedingungen für Sachschäden auf, die sich während der Unterrichtszeit an Unterrichtsmaterial und Kleidungsstücken ergeben.
Dazu zählt aber nicht der Verlust von Wertsachen wie Bargeld, Urkunden, Walkman, Handy etc., daher sollen die Kinder diese Dinge nicht mit in die Schule bringen.
Für vorsätzliche Verletzungen anderer oder grob fahrlässige Beschädigung des Schuleigentums haften die Verursacher bzw. die Erziehungsberechtigten.